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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hotelzimmerbuchungen
Parkhotel Albrechtshof Gohrisch
Liebe Gäste,
sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr
Aufenthalt in unserem Parkhotel Albrechtshof soll so angenehm wie
möglich verlaufen, deshalb sollten Sie wissen, welche Leistungen wir
erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten für Sie
entstehen. Bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen, die das
Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer
Buchung anerkennen.
Geltungsbereich
Diese
Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von
Hotelzimmern zur Beherbergung , sowie alle für den Kunden erbrachten
weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
Die
Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren
Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen
schriftlichen Genehmigung des Hotels.
Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen, die AGB´s des Kunden werden nicht anerkannt.
Options-
(Tentative) Buchungen sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel
behält sich das Recht vor, nach Ablauf des Optionsdatums, die
reservierten Zimmer anderweitig zu verkaufen.
Vertragsabschluß, -partner, -haftung, Verjährung
Der
Vertrag kommt durch die Annahme des Kunden durch das Hotel zustande.
Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
Vertragspartner
sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt,
haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag,
sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
Das
Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht
leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
Diese
Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfristen gelten zugunsten des
Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der
Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
Leistungen, Preise, Zahlungen
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der
Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm
in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten
Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste
Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
Die
vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer
ein und gelten in Euro. Überschreitet der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4
Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen
berechnete Preis, so behält sich der Hotelier das Recht vor, den
vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anzuheben.
Die
Preise können ferner vom Hotel geändert werden, wenn der Kunde
nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen
des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel
dem zustimmt.
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10
Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist
berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und
unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel
berechtigt, Zinsen in Höhe von 6%
über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach, eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Werden
vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin (sofern
keine Terminangabe- spätestens 30
Tage vor Ankunft) geleistet, so entbindet dies den Hotelier unmittelbar
von getroffenen Vereinbarungen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
Gutscheine
(Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn von dem
betreffenden Unternehmen entsprechende Vorauszahlungen geleistet
wurden. Eine Erstattung durch Gutschein berechtigter und nicht in
Anspruch genommener Leistungen an den Kunden ist nicht möglich.
Auf Auslagen und Fremdleistungen wird bei der Begleichung durch Kreditkarten ein Provisionsausgleich von 10% erhoben. Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Kreditkarten und Schecks zurückzuweisen.
Rücktritt des Gastes/Kunden (Abbestellung, Stornierung)
Ein
Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf
der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist
der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der
Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht
in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu
vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
Sofern
zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag
schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag
zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels
auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis
zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber
dem Hotel ausübt.
Bei
vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die
Einnahme aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten
Aufwendungen anzurechnen.
Dem
Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden
Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für die Übernachtung mit Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen.
Logis (bis zu 14 Personen: Individualgast):
Die Frist für Abbestellungen entspricht der vereinbarten Aufenthaltsdauer (Tage vor Ankunft).
Logis (ab 15 Personen: Gruppen-Arrangement):
Für Kontigente von mehr als 15 Personen gelten folgende Abbestellungs- und Umbestellungsfristen:
++++ bis 90 Tage vor Ankunft vollständige kostenfreie Abbestellung möglich
·++++ bis 45 Tage vor Ankunft bis zu 50% der vereinbarten Logisnächte
·++++ bis 30 Tage vor Ankunft bis zu 20% der vereinbarten Logisnächte
·++++ bis 10 Tage vor Ankunft bis zu 10% der vereinbarten Logisnächte
·++++ Umfasst das vereinbarte Kontingent mehr als 200 Logisnächte, so verlängern sich die Vorgenannten Fristen um jeweils 30 Tage.
Rücktritt des Hotels
Sofern
ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist
schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum
seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen
anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der
Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht
verzichtet.
Wird
eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel
gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht
geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.
Ferner
ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
- · ·höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
- ·
Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen
z. B. in der Person des Kunden oder des Zweckes, gebucht werden
- ·
das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, das die
Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist
- · ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt
- · das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittrechtes unverzüglich in Kenntnis zu setzen
- · bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
- Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
Der
Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter
Hotelzimmer, sollten vereinbarte Zimmer, aus welchen Gründen auch
immer, nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, für einen
gleichwertigen Ersatz –auch außerhalb des Hauses- soweit dies zumutbar
ist, Sorge zu tragen.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00
Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den
ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des
Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%.
Sofern
nicht ausdrücklich und schriftlich eine späterer Ankunftszeit
vereinbart wurde, behält sich der Hotelier das Recht vor, bestellte
Zimmer nach 19.00 Uhr anderweitig zu vergeben.
Haftung des Hotels
Das
Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Diese
Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf
Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten
Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das
Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein,
für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare
beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden
gering zu halten.
Für
eingebrachte Sachen des Kunden haftet das Hotel nicht. Das Hotel bietet
seinen Kunden eine kostenlose Nutzung des Hotelsafes für die
Aufbewahrung von Geld- und Wertsachen an.
Die
Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach
Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung
unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§703 BGB).
Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit
dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt,
zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag
zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück
abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet
das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies
gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
Das
Hotel wird bemüht sein, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen.
Schadensersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.
Nachrichten,
Post und Warensendungen für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt.
Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch -
gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche für
Verlust, Verzögerung oder Beschädigung sind ausgeschlossen.
Die
Haftung ist in jedem der vorgenannten Fälle auf die Höhe des täglichen
Beherbergungspreises bei Übernachtungen bzw. im Restaurant auf die Höhe
der bestellten Ware begrenzt.
Fundsachen
Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage unfrei zugesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 6 Monaten. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein ersichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
Fremdleistungen
Auf
Fremdleistungen, welche durch das Hotel vermittelt oder verrechnet
werden, wird ein Zuschlag erhoben. Eine Haftung des Hotel für die
Leistungen Dritter besteht jedoch nicht.
Schlussbestimmung
Änderungen
oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragnahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungsort und Zahlungsort ist der Sitz der Gesellschaft, Berlin.
Ausschließlicher
Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im
kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner
die Voraussetzung des § 38 Absatz 1
ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt
der Gerichtsstand des Parkhotels Albrechtshof Gorhisch – Gohrisch Hotel
Verw. GmbH, Berlin.
Es gilt deutsches Recht.
Sollten
einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im
übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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